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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNG(EN)
deinehelden
petersdorf & schusdziarra gbr
wönnichstrasse 45
10317 berlin
1. Zusammenarbeit
1.1
Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen
von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit
der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig.
1.2
Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig,
nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen
der deinehelden petersdorf & schusdziarra gbr unverzüglich mitzuteilen.
1.3
Die Vertragsparteien nennen einander Ansprechpartner und deren
Stellvertreter, die die Durchführung des Vertragsverhältnisses für die sie benennende
Vertragspartei verantwortlich und sachverständig leiten.
1.4
Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich jeweils unverzüglich
mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten
Ansprechpartner und/oder deren Stellvertreter als berechtigt, im Rahmen ihrer
bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.
1.5
Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und
Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls lenkend in die
Durchführung des Vertrages eingreifen zu können.
1.6
Über den Informationsaustausch der Ansprechpartner wird deinehelden petersdorf & schusdziarra gbr
ein Protokoll erstellen. Das Protokoll ist dem Kunden zu übermitteln. Bei
gegenteiligen Ansichten hat dieser das Recht, seine Ansicht in das Protokoll aufnehmen zu
lassen. Dieses Recht ist spätestens eine Woche nach Empfang des Protokolls auszuüben.
2. Mitwirkungspflichten des Kunden
2.1
Der Kunde unterstützt die deinehelden petersdorf & schusdziarra gbr bei der Erfüllung ihrer
vertraglich geschuldeten
Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige
Zurverfügungstellen von Informationen, Datenmaterial sowie von Hard- und Software,
soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern. Der Kunde wird
hinsichtlich der von deinehelden petersdorf & schusdziarra gbr
zu erbringenden Leistungen deinehelden petersdorf & schusdziarra gbr eingehend instruieren.
2.2
Der Kunde stellt in der erforderlichen Zahl eigene Mitarbeiter zur Durchführung des
Vertragsverhältnisses zur Verfügung, die über die erforderliche Fachkunde verfügen.
2.3
Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, deinehelden petersdorf & schusdziarra gbr im Rahmen der
Vertragsdurchführung (Bild-, Ton-, Text- o.ä.) Materialien zu beschaffen, hat der Kunde
diese umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren,
möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom
Kunden überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der
Kunde die hierfür anfallenden Kosten. Der Kunde stellt sicher, dass deinehelden petersdorf & schusdziarra gbr die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält.
2.4
Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor.
3. Beteiligung Dritter
3.1
Für Dritte, die auf Veranlassung oder unter Duldung des Kunden für ihn im
Tätigkeitsbereich
von deinehelden petersdorf & schusdziarra gbr tätig werden, hat der Kunde wie für
Erfüllungsgehilfen einzustehen. deinehelden petersdorf & schusdziarra gbr hat es gegenüber
dem Kunden nicht zu vertreten, wenn deinehelden petersdorf & schusdziarra gbr aufgrund
des Verhaltens eines der vorbezeichneten Dritten seinen Verpflichtungen gegenüber
dem Kunden ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen kann.
4. Termine
4.1
Termine zur Leistungserbringung dürfen auf Seiten von deinehelden petersdorf & schusdziarra gbr
nur durch den Ansprechpartner zugesagt werden.
4.2
Die Vertragsparteien werden Termine möglichst schriftlich festlegen. Termine, durch
deren Nichteinhalten eine Vertragspartei nach § 286 Absatz 2 des Bürgerlichen
Gesetzbuchs ohne Mahnung in Verzug gerät (verbindliche Termine),
sind stets schriftlich festzulegen und als verbindlich zu bezeichnen.
4.3
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Kunden
zuzurechnende Dritte etc.) hat die deinehelden petersdorf & schusdziarra gbr nicht zu vertreten und berechtigen deinehelden petersdorf & schusdziarra gbr, das Erbringen der
betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. deinehelden petersdorf & schusdziarra gbr werden dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.
5. Leistungsänderungen
5.1
Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der von deinehelden petersdorf & schusdziarra gbr zu
erbringenden Leistungen ändern, so wird er diesen Änderungswunsch schriftlich gegenüber deinehelden petersdorf & schusdziarra gbr äußern. Das weitere Verfahren richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Bei Änderungswünschen, die rasch geprüft und voraussichtlich innerhalb von 8 Arbeitsstunden umgesetzt werden können, kann die
deinehelden petersdorf & schusdziarra gbr von dem Verfahren nach Absatz 2 bis 5 absehen.
5.2
deinehelden petersdorf & schusdziarra gbr prüft, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwänden und Terminen haben wird. Erkennt deinehelden petersdorf & schusdziarra gbr, dass zu erbringende Leistungen aufgrund der Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt werden können, so teilt deinehelden petersdorf & schusdziarra gbr dem Kunden dies
mit und weist ihn darauf hin, dass der Änderungswunsch weiterhin nur geprüft
werden kann, wenn die betroffenen Leistungen um zunächst unbestimmte Zeit verschoben werden. Erklärt der Kunde sein Einverständnis mit dieser Verschiebung, führt deinehelden petersdorf & schusdziarra gbr die Prüfung des Änderungswunsches durch. Der Kunde ist berechtigt, seinen Änderungswunsch jederzeit zurückzuziehen; das eingeleitete Änderungsverfahren endet dann.
5.3
Nach Prüfung des Änderungswunsches wird deinehelden petersdorf & schusdziarra gbr dem Kunden die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.
5.4
Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt eines Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung dem Text der Vereinbarung, auf die sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung beifügen.
5.5
Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde mit einer Verschiebung der Leistungen zur weiteren Durchführung der Prüfung nach Absatz 2 nicht einverstanden ist.
5.6
Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben.
deinehelden petersdorf & schusdziarra gbr wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen.
5.7
Der Kunde hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwände zu tragen.
Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandszeiten. Die Aufwände werden für den Fall,
dass zwischen den Parteien eine Vereinbarung über Tagessätze getroffen wurde, nach
diesen, im Übrigen nach der üblichen Vergütung von deinehelden petersdorf & schusdziarra gbr berechnet.
5.8
deinehelden petersdorf & schusdziarra gbr ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu ändern
oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen von deinehelden petersdorf & schusdziarra gbr für den Kunden zumutbar ist.
6. Vergütung
6.1
Der Kunde trägt gegen Nachweis sämtliche Auslagen wie Reise- und Übernachtungskosten, Spesen und im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallenden Entgeltforderungen Dritter. Reisekosten werden nur ersetzt, wenn der Anreiseweg vom Sitz von deinehelden petersdorf & schusdziarra gbr mehr als 50 Km beträgt. Die reine Reisezeit wird nicht vergütet.
6.2
Die Vergütung von deinehelden petersdorf & schusdziarra gbr erfolgt grundsätzlich nach Zeitaufwand, der monatlich in Rechnung gestellt wird. Maßgeblich für die Vergütung des Zeitaufwandes sind die jeweils gültigen Vergütungssätze von deinehelden petersdorf & schusdziarra gbr, soweit nicht etwas Abweichendes vereinbart ist. deinehelden petersdorf & schusdziarra gbr ist berechtigt, die den
Vereinbarungen zugrundeliegenden Vergütungssätze nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu ändern
oder zu ergänzen. Von deinehelden petersdorf & schusdziarra gbr erstellte Kostenvoranschläge oder Budgetplanungen
sind unverbindlich.
6.3
Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung von deinehelden petersdorf & schusdziarra gbr getroffen, deren Erbringung der Kunde den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der Kunde die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten die von deinehelden petersdorf & schusdziarra gbr für ihre Leistungen verlangten Vergütungssätze als üblich.
6.4
Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
7. Rechte
7.1
deinehelden petersdorf & schusdziarra gbr gewährt dem Kunden an den erbrachten Leistungen das einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht, diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen. Ist Software Gegenstand der Leistungen, gelten die §§ 69 d und e UrhG.
7.2
Eine weitergehende Nutzung als in Absatz 1 beschrieben ist unzulässig. Insbesondere ist
es dem Kunden untersagt, Unterlizenzen zu erteilen und die Leistungen zu vervielfältigen, zu vermieten oder anderweitig zu verwerten.
7.3
Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. deinehelden petersdorf & schusdziarra gbr kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.
8. Schutzrechtsverletzungen
8.1
deinehelden petersdorf & schusdziarra gbr stellt auf eigene Kosten den Kunden von allen Ansprüchen Dritter aus
Schutzrechtsverletzungen (Patente, Lizenzen und sonstige Schutzrechte) frei. Der Kunde wird deinehelden petersdorf & schusdziarra gbr unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche Dritter informieren. Informiert der Kunde die Agentur nicht unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche, erlischt der Freistellungsanspruch.
8.2
Im Falle von Schutzrechtsverletzungen darf deinehelden petersdorf & schusdziarra gbr - unbeschadet etwaiger
Schadenersatzansprüche des Kunden - nach eigener Wahl und auf eigene Kosten
hinsichtlich der betroffenen Leistung nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Änderungen vornehmen, die unter Wahrung der Interessen des Kunden gewährleisten,
dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt oder für den Kunden die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben.
9. Rücktritt
9.1
Der Kunde kann wegen einer nicht in einem Mangel der Kaufsache oder des Werks
bestehenden Pflichtverletzung nur zurücktreten, wenn deinehelden petersdorf & schusdziarra gbr diese Pflichtverletzung zu vertreten hat.
10. Haftung
10.1
deinehelden petersdorf & schusdziarra gbr haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet deinehelden petersdorf & schusdziarra gbr nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
10.2
Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. In jedem Fall ist die Haftung begrenzt auf die Höhe des jeweiligen Budgets.
10.3
Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet deinehelden petersdorf & schusdziarra gbr insoweit nicht, als
der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
10.4
Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von deinehelden petersdorf & schusdziarra gbr.
11. Abwerbungsverbot
11.1
Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von einem Jahr danach keine Mitarbeiter von deinehelden petersdorf & schusdziarra gbr abzuwerben oder ohne Zustimmung von deinehelden petersdorf & schusdziarra gbr anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde, eine
von deinehelden petersdorf & schusdziarra gbr der Höhe nach festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende
Vertragsstrafe zu zahlen.
12. Geheimhaltung, Presseerklärung
12.1
Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und
Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten
nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten
zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind
nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie
Freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc.
12.2
Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses
Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.
12.3
Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
12.4
Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen wie Strategiepapiere, Briefingdokumente etc. nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann.
12.5
Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung - auch per e-mail - zulässig.
13. Schlichtung
13.1
Die Parteien versuchen bei allen Meinungsverschiedenheiten aus oder im Zusammenhang
mit diesem Vertragsverhältnis zunächst eine Lösung durch eine eingehende Erörterung
zwischen den Ansprechpartnern herbeizuführen.
13.2
Durch die Parteien nicht lösbare Meinungsverschiedenheiten sollen durch ein
Schlichtungsverfahren beigelegt werden. Sofern eine Partei die Durchführung eines
Schlichtungsverfahrens ablehnt, kann sie den ordentlichen Gerichtsweg beschreiten,
wenn Sie dies der anderen Partei zuvor schriftlich mitgeteilt hat.
13.3
Um ein Schlichtungsverfahren durchzuführen werden die Parteien die entsprechende
Schlichtungsstelle anrufen mit dem Ziel, die Meinungsverschiedenheit nach dessen
Schlichtungsordnung ganz oder teilweise, vorläufig oder endgültig zu bereinigen.
13.4
Zur Ermöglichung der Schlichtung verzichten die Parteien wechselseitig auf die Einrede
der Verjährung für alle Ansprüche aus dem streitigen Lebenssachverhalt ab
Schlichtungsantrag bis einen Monat nach Ende des Schlichtungsverfahrens. Der Verzicht
bewirkt eine Hemmung der Verjährung.
13.5
Die von dem Schlichtungsverfahren, einschließlich der vorangehenden Erörterung
zwischen den Ansprechpartnern, betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der
Dauer der Schlichtung und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Schlichtungsergebnisse zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben.
14. Sonstiges
14.1
Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der
anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden.
Die Regelung des § 354 a HGB bleibt hiervon unberührt.
14.2
Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen
Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
14.3
Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig
festgestellt oder unbestritten sind.
14.4
deinehelden petersdorf & schusdziarra gbr darf den Kunden auf ihrer Web-Site oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen. deinehelden petersdorf & schusdziarra gbr darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend
machen.
15. Schlussbestimmungen
15.1
Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können auch per e-mail erfolgen.
15.2
Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.
15.3
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
15.4
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des
Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
15.5
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang
mit diesem Vertrag ist der Sitz von deinehelden petersdorf & schusdziarra gbr.
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